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1.Gültigkeit:
Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen
vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen.
2. Preise:
Die Preise verstehen sich netto, ab Werk , inkl Verpackung
exkl. Mwst. sofern im Einzelfall nicht davon abweichende schriftliche
Vereinbarungen getroffen werden.
3. Liefertermine:
Vereinbarte Liefertermine gelten vom Tage der Auftragsbestätigung
an, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang
einer allfällig vereinbarten Anzahlung.
Lieferfristen gelten nur vorbehaltlich richtiger und oder
rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Der Käufer hat bei Lieferverzug im Rahmen der übrigen
Regelungen dieser AGBen eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen
zu gewähren.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges
oder Unmöglichkeit sind mit der Höhe des Kaufpreises
der verzögerten oder ausgebliebenen Ware beschränkt.
Lieferverzögerungen bzw. – hindernisse, die wir
nicht zu vertreten haben, wie z.B Arbeitskonflikte, Betriebsstörungen,
Epidemien, höhere Gewalt entbinden uns ohne Verpflichtungen
von der Erfüllung unserer Verpflichtungen.
4. Garantie und Haftung:
Wir haften für musterkonforme und handelsübliche
Lieferung der vereinbarten Ware. Der Käufer hat die Ware
sofort nach Erhalt der Lieferung und bevor er sie gebraucht
oder verarbeitet, zu prüfen und allfällige Mängel
unverzüglich zu rügen.
Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit
der Ware aus unseren Produktspezifikationen. Eigenschaften
von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich
als Beschaffenheit der Ware vereinbart wurden. Soweit der
Verkäufer bzw. Techniker Beratungsleistung erbringt,
geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte
über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Fakturawert
der Ware. Wir haften nicht für mittelbare Schäden
oder Nachteile wie Produktionsbehinderungen, Verarbeitungskosten
oder ähnliche Folgen.
5. Allgemeines:
Sollte einer oder mehrere Punkte unserer AGBs unwirksam werden
, so ist die Gültigkeit der übrigen Punkte davon
nicht betroffen.
6. Lohnaufbereitungen:
Das angelieferte Material ist unmissverständlich zu kennzeichnen
und muß absolut sortenrein und fremdkörperfrei
sein. Für Folgeschäden an der Betriebsausstattung
der SAX-Polymers Industrie AG / GmbH haftet der Auftraggeber
.Da das angelieferte Material auf seine Eignung zur Aufbereitung
im Zuge der Wareneingangskontrolle nur stichprobenartig geprüft
werden kann, erfolgt die Zusage zur Verarbeitung der SAX Polymers
Industrie AG/ GmbH freibleibend.
Wegen möglicherweise nicht erkennbarer Verunreinigungen
kann die Auftragnehmerin insbesondere keinerlei Qualitätsgarantie
hinsichtlich Farbton, mechanischer Eigenschaften etc. für
das Endprodukt abgeben.
7.Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand
ist Wien bzw
Aesch / BL Schweiz.
8. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung
sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer
bestehender oder noch entstehender Forderungen vor. Der Kunde
ist berechtigt Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr
zu gegen Bezahlung oder Eigentumsvorbehalt zu veräussern.
Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden
Rechte und Forderungen tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab.
Sollte der Eigentumsvorbehalt bei einer Lieferung in das Ausland
dort nicht in der obengenannten Form zulässig sein, so
beschränken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den
im Lande des Käufers gesetzlich zulässigen Umfang.
9. Gefahrenübergang:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit
Übergabe der Ware an den ersten Transportführer
über oder mit der Bereitstellung der Ware im Falle der
Selbstabholung auf den Käufer über.
10. Marken:
Marken dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Markenzeicheninhabers im Zusammenhang mit den vom Käufer
hergestellten Erzeugnissen genutzt werden.
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