{"id":412,"date":"2016-06-02T08:49:59","date_gmt":"2016-06-02T08:49:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.saxpolymers.com\/en\/?page_id=412"},"modified":"2017-01-31T11:37:48","modified_gmt":"2017-01-31T11:37:48","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.saxpolymers.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>1.G\u00fcltigkeit<\/strong><br \/>\nDiese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Verk\u00e4ufe und Lieferungen vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen.<br \/>\n<br \/>\n<strong>2. Preise<\/strong><br \/>\nDie Preise verstehen sich netto, ab Werk, inkl. Verpackung exkl. MWSt., sofern im Einzelfall nicht davon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.<br \/>\n<br \/>\n<strong>3. Liefertermine<\/strong><br \/>\nVereinbarte Liefertermine gelten vom Tage der Auftragsbest\u00e4tigung an, jedoch nicht vor Beibringung der vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer allf\u00e4llig vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen gelten nur vorbehaltlich richtiger und oder rechtzeitiger Selbstbelieferung.<br \/>\nDer K\u00e4ufer hat bei Lieferverzug im Rahmen der \u00fcbrigen Regelungen dieser AGBen eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen zu gew\u00e4hren.<br \/>\nSchadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Verzuges oder Unm\u00f6glichkeit sind mit der H\u00f6he des Kaufpreises der verz\u00f6gerten oder ausgebliebenen Ware beschr\u00e4nkt.<br \/>\nLieferverz\u00f6gerungen bzw. Lieferhindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Arbeitskonflikte, Betriebsst\u00f6rungen, Epidemien, h\u00f6here Gewalt entbinden uns ohne Verpflichtungen von der Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen.<br \/>\n<br \/>\n<strong>4. Garantie und Haftung<\/strong><br \/>\nWir haften f\u00fcr musterkonforme und handels\u00fcbliche Lieferung der vereinbarten Ware. Der K\u00e4ufer hat die Ware sofort nach Erhalt der Lieferung und bevor er sie gebraucht oder verarbeitet, zu pr\u00fcfen und allf\u00e4llige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen.<br \/>\nUnsere Haftung ist in jedem Fall beschr\u00e4nkt auf den Fakturenwert der Ware. Wir haften nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den oder Nachteile wie Produktionsbehinderungen, Verarbeitungskosten oder \u00e4hnliche Folgen.<br \/>\n<br \/>\n<strong>5. Allgemeines<\/strong><br \/>\nSollte einer oder mehrere Punkte unserer AGBs unwirksam werden, so ist die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Punkte davon nicht betroffen.<br \/>\n<br \/>\n<strong>6. Lohnaufbereitungen<\/strong><br \/>\nDas angelieferte Material ist unmissverst\u00e4ndlich zu kennzeichnen und muss absolut sortenrein und fremdk\u00f6rperfrei sein. F\u00fcr Folgesch\u00e4den an der Betriebsausstattung der SAX-Polymers Industrie AG \/ GmbH haftet der Auftraggeber. Da das angelieferte Material auf seine Eignung zur Aufbereitung im Zuge der Wareneingangskontrolle nur stichprobenartig gepr\u00fcft werden kann, erfolgt die Zusage zur Verarbeitung der SAX Polymers Industrie AG\/ GmbH freibleibend.<br \/>\nWegen m\u00f6glicherweise nicht erkennbarer Verunreinigungen kann die Auftragnehmerin insbesondere keinerlei Qualit\u00e4tsgarantie hinsichtlich Farbton, mechanischer Eigenschaften etc. f\u00fcr das Endprodukt abgeben.<br \/>\n<br \/>\n<strong>7. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wien bzw. Aesch \/ BL Schweiz.<br \/>\n<br \/>\n<strong>8. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nWir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung s\u00e4mtlicher aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem K\u00e4ufer bestehender oder noch entstehender Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu gegen Bezahlung oder Eigentumsvorbehalt zu ver\u00e4u\u00dfern. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Rechte und Forderungen tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.<br \/>\nSollte der Eigentumsvorbehalt bei einer Lieferung in das Ausland dort nicht in der obengenannten Form zul\u00e4ssig sein, so beschr\u00e4nken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den im Lande des K\u00e4ufers gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang.<br \/>\n<br \/>\n<strong>9. Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nSoweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit \u00dcbergabe der Ware an den ersten Transportf\u00fchrer \u00fcber oder mit der Bereitstellung der Ware im Falle der Selbstabholung auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<br \/>\n<br \/>\n<strong>10. Marken<\/strong><br \/>\nMarken d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Markenzeicheninhabers im Zusammenhang mit den vom K\u00e4ufer hergestellten Erzeugnissen genutzt werden.<br \/>\n<br \/>\nWien, am 19.01.2006<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.G\u00fcltigkeit Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Verk\u00e4ufe und Lieferungen vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen. 2. Preise Die Preise verstehen sich netto, ab Werk, inkl. Verpackung exkl. MWSt., sofern im Einzelfall nicht davon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. 3. 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